Dr. Eva Spiro
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Mediation – was ist das?
Mediation ist ein Verfahren der Konfliktbearbeitung.
Dabei erarbeiten die Beteiligten gemeinsam mit einem unparteiischen Vermittler - dem Mediator - eine einvernehmliche, selbstbestimmte Lösung des Konfliktes.
Eine Mediation findet auf freiwilliger Basis und unter Wahrung der Vertraulichkeit statt.
Grundprinzipien von Mediation
• Freiwilligkeit
Die freiwillige Teilnahme der Konfliktparteien am Mediationsverfahren ist der erste Schritt auf dem Weg zur Lösung.
• Neutralität
Neutralität ist gemäß § 1 Abs. 2 Mediationsgesetz Verpflichtung von Mediatoren und unabdingbare Grundlage ihrer Tätigkeit.
Als Mediatorin wirke ich in jeder Situation des Verfahrens ausgleichend und bin auf Seiten aller Konfliktparteien.
Diese Haltung bezeichnet man auch als Allparteilichkeit.
• Vertraulichkeit
Nach § 4 Mediationsgesetz besteht eine umfassende Verschwiegenheitspflicht für Mediatorinnen und Mediatoren.
Zu Beginn eines Mediationsverfahrens wird zwischen den Medianden eine Vereinbarung geschlossen, in der sie sich gegenseitig zur Vertraulichkeit verpflichten.
• Eigenverantwortung
Das Prinzip der Selbst- oder Eigenverantwortlichkeit basiert auf der Überlegung, dass eine Konfliktlösung nur dann von den Konfliktparteien akzeptiert und mit Überzeugung umgesetzt werden kann, wenn sie diese selbst erarbeitet haben.
Im Gegensatz zum Gerichtsverfahren können Sie in einer Mediation Ihre Positionen und Interessen in das Verfahren einbringen und auch die Verfahrensregeln sowie die Abschlussvereinbarung eigenverantwortlich erarbeiten.
• Informiertheit
Die einvernehmliche Beilegung eines Konflikts kann nur dann gelingen, wenn sich die Beteiligten gegenseitig alle notwendigen Informationen zur Verfügung stellen.
Dabei kann es sich um Motive, Positionen und Interessen der jeweiligen Gegenseite handeln, um Informationen
zur Rechtslage oder um sachliche Fakten, die zur Lösung des Problems beitragen könnten.
• Ergebnisoffenheit
Ein Mediationsverfahren ist erfolgversprechend, wenn beide Seiten bereit sind, sich intensiv mit ihrer eigenen Situation und der Interessenlage des Partners im Konflikt auseinanderzusetzen sowie flexible Lösungsmöglichkeiten in Betracht
zu ziehen.
Erfolgschancen von Mediation
Wenn Konfliktfälle mediationsgeeignet und die Konfliktparteien aufgeschlossen gegenüber dem Mediationsverfahren sind, bestehen gute Erfolgschancen.
Welche Arten von Konflikten können durch Mediation gelöst werden?
Es gibt sehr viele Anwendungsbereiche für Mediation. Hier eine kleine Auswahl:
• Partnerschaft
Sollen wir zusammenbleiben oder uns trennen? Wie können wir unser Miteinander als Paar erfüllender gestalten
und bestehende Probleme lösen?
In der Mediation bearbeiten Sie Ihre Konfliktthemen mit meiner Unterstützung und finden Ihre eigenen, maßgeschneiderten Lösungen. Mediation in der Partnerschaft ist jedoch keine Paartherapie, sondern ein auf konkrete Konfliktthemen bezogenes, in erster Linie zukunftsorientiertes Verfahren.
• Trennung und Scheidung
Ist die Entscheidung zu Trennung oder Scheidung eines Paares gefallen, sind in der Regel zahlreiche
Entscheidungen zu treffen:
Die Aufteilung gemeinsamer Vermögenswerte, die Regelung des Sorgerechts für Kinder, die Organisation des Alltags
mit den Kindern in der neuen Situation, Fragen von Unterhalt, möglicher neuer Wohnformen und vieles mehr.
Durch Klärung aller im Falle einer Trennung oder Scheidung anstehenden Themen im Rahmen einer Mediation können Sie im Vergleich zu einer juristischen Auseinandersetzung Kosten sparen.
Die Kosten der Mediation bemessen sich nach dem Stundensatz des Mediators, nicht nach dem Streitwert.
Jedes Thema, über das Einigung erzielt wurde, mindert den Streitwert vor dem Familiengericht und senkt die Gerichtskosten. Sind alle Streitpunkte vorab geklärt, ist es zulässig, dass nur ein Ehepartner im Scheidungsverfahren
vor dem Familiengericht anwaltlich vertreten ist.
Außerdem kann die Mediation erreichen, dass die ehemaligen Lebenspartner nach Abschluss des Trennungs- oder Scheidungsverfahrens zum Beispiel als Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht für ihre Kinder einen einvernehmlichen Umgang pflegen können.
• Familienkonflikte
Konflikte zwischen Eltern und (älteren oder erwachsenen) Kindern, zwischen Geschwistern oder im erweiterten Familienkreis können erhebliche Belastungen für die Beteiligten darstellen. Eine Mediation bietet die Chance, oftmals lange verdrängte Konfliktthemen zu benennen und aus der Sicht der Beteiligten umfassend zu klären.
• Erbschaftsangelegenheiten
Der Tod eines nahestehenden Menschen ist für die Angehörigen ein lebensveränderndes Ereignis. Zusätzlich zur Bewältigung der Trauer kann die Regelung des Nachlasses mit gravierenden Konflikten verbunden sein. Eine Mediation kann den Hinterbliebenen helfen, die Aufteilung des Nachlasses und die damit verbundenen zwischenmenschlichen Probleme umfassend zu bearbeiten.
• Konflikte in der Ausbildung
Viele Ausbildungsverhältnisse enden vorzeitig – zum Beispiel weil Auszubildende die Berufsausbildung wegen Konflikten im Betrieb, Überforderung oder wegen von der Realität abweichender Erwartungen vor dem Abschluss kündigen. Solche Abbrüche sind sowohl für Auszubildende als auch für betroffene Betriebe mit großen Nachteilen verbunden.
Eine Mediation kann dazu beitragen, dass Arbeitgeber und Auszubildende(r) mit mediatorischer Hilfe rechtzeitig alle aufgetretenen Probleme klären, Lösungen vereinbaren und der Ausbildungsplatz erhalten bleibt.
• Konflikte in Arbeitsleben und Wirtschaft
Konflikte zwischen Arbeitskollegen, Mitarbeitern und Betriebsleitung oder innerhalb Teams können zu erheblichen betrieblichen Problemen und Folgekosten u. a. durch innere Kündigungen und Personalwechsel führen.
Eine Mediation bietet die Chance, Arbeitsmotivation und Betriebsklima erheblich zu verbessern.
• Nachbarschaftskonflikte
Streitigkeiten zwischen Nachbarn sind keine Seltenheit. Die meist nicht freiwillig gewählte räumliche Nähe und die hohe Bedeutung der privaten Wohnsituation als Erholungs- und Rückzugsort bilden ein potentielles Spannungsfeld, das mit Hilfe von Mediation aufgelöst werden kann.
Ablauf einer Mediation
• Erstgespräch
Das Erstgespräch dient dazu, gemeinsam zu besprechen, ob Mediation das geeignete Verfahren für die Konfliktparteien ist und ob sich alle Beteiligten vorstellen können, miteinander zu arbeiten. Das Erstgespräch ist unverbindlich.
• Themensammlung
Hier werden die Themen genannt, über welche die Konfliktpartner sprechen möchten.
• Interessenklärung
Die Parteien (Medianden) stellen ihre persönlichen Sichtweisen, Bedürfnisse und Interessen bezüglich der Konfliktthemen dar.
• Lösungsmöglichkeiten
In dieser Phase werden zu jedem Konfliktthema alle denkbaren Lösungsideen gesammelt, die zu einer Einigung beitragen könnten.
• Abschlussvereinbarung
Unter Anleitung der Mediatorin legen die Medianden die von beiden Seiten akzeptierten und umsetzbaren Lösungen zu den einzelnen Themen fest. Auf Wunsch der Medianden wird hierüber eine schriftliche Vereinbarung geschlossen.
Vorteile von Mediation
• Freiwillige Teilnahme am Mediationsverfahren
Die freiwillige Teilnahme am Mediationsverfahren eröffnet Ihnen die Chance, einen Konflikt einvernehmlich zusammen
mit der anderen Seite zu lösen. Die Freiwilligkeit der Beteiligten deutet darauf hin, dass alle ein Interesse an einer Beilegung des Konflikts haben.
• Der Konflikt wird als Chance für Veränderungen gesehen
Konflikte sind nicht nur mit Belastungen verbunden, sondern können auch Auslöser positiver Entwicklungen sein. Wenn eine Streitigkeit intensiv bearbeitet und im allseitigen Einvernehmen gelöst wurde, können Beziehungen, Kommunikationsprozesse und das Miteinander im Privatleben oder am Arbeitsplatz verbessert werden.
• Gemeinsam erarbeitete, einvernehmliche Beilegung des Konflikts
In einer Mediation legen Sie zusammen mit der anderen Seite fest, welche Kommunikationsregeln im Verfahren gelten sollen. Beide Seiten können außerdem Ihre Themen, Lösungsvorschläge und Interessen voll umfänglich einbringen.
Zusammen mit der anderen Seite und mit Unterstützung der Mediatorin werden Lösungsmöglichkeiten gesucht, die von
beiden Parteien gleichermaßen akzeptiert werden können.
• Es gibt keine „Verlierer“ (wie z. B. beim Gerichtsverfahren)
Das richterliche Urteil beim Abschluss eines Gerichtsverfahrens bedeutet oft, dass sich eine Partei als „Gewinner“, die andere als „Verlierer“ fühlt. Die im Mediationsverfahren gemeinsam erarbeiteten Lösungsvereinbarungen führen zu einer von beiden Seiten akzeptierten Beilegung des Konflikts. In vielen Fällen ergibt sich im Verlauf einer Mediation eine sogenannte „Win-Win-Situation“ d. h. beide Parteien haben durch kreative, überraschende Lösungen gewonnen.
• Begleitung durch neutrale, allparteiliche Mediatorin
Bei der Konfliktlösung durch Mediation sind die Konfliktpartner nicht mit ihrem Problem auf sich gestellt,
sondern werden durch Mediatorin oder Mediator aktiv begleitet und unterstützt. Als Mediatorin bin ich absolut
neutral und auf Seiten beider Konfliktparteien (Allparteilichkeit).
• Vertrauliches Verfahren – alle Beteiligten verpflichten sich zur Verschwiegenheit
Mediatorinnen und Mediatoren unterliegen gemäß § 4 Mediationsgesetz einer umfassenden Verschwiegenheitspflicht. Die Medianden verpflichten sich zu Beginn einer Mediation gegenseitig zu Vertraulichkeit.
• Schnelle Konfliktklärung
Bei Gerichtsverfahren ist mit langen Vorlaufzeiten zu rechnen, bis es zur ersten Verhandlung kommt. Ein Mediationsverfahren kann kurzfristig nach Terminvereinbarung begonnen und häufig schon in wenigen Sitzungen
ohne umfangreichen Schriftverkehr mit einer einvernehmlichen Lösung beendet werden.
• Kostenersparnis
In vielen Fällen ist eine Mediation kostengünstiger als ein Rechtsstreit. Die Kosten bemessen sich nicht nach dem Streitwert, sondern nach dem Stundenhonorar des Mediators. In der Arbeitswelt entstehen in Konfliktfällen Folgekosten durch innere Kündigung, Personalwechsel, Verlust von Kunden oder nicht optimale Zusammenarbeit. Eine Mediation kann das Betriebsklima und die Produktivität spürbar verbessern.
• Nachhaltigkeit der Konfliktlösung
Da Sie die Lösungsvereinbarungen während der Mediation einvernehmlich mit Ihrem Konfliktpartner formuliert haben, bestehen gute Chancen, dass die getroffenen Regelungen auch nach der Mediation umgesetzt werden können.
Eine Rückschau zusammen mit der Mediatorin einige Monate nach Abschluss des Verfahrens ist sinnvoll.
Im Gespräch mit der anderen Seite können Sie klären, inwieweit sich die Lösungsvereinbarungen bewährt haben
oder ob Nachjustierungen gewünscht werden.